Der Bundesverband der Verbraucherzentralen klagt gegen die Deutsche Post. Der Grund ist der, dass der Verband die Bedingung zur Paketzustellung bei der Post als zu intransparent sieht, wenn eine Warensendung nicht direkt beim Empfänger ankommt.
Es geht um eine Klage, die Anfang dieses Monats eingereicht wurde. Es geht um die Frage, wer als Ersatzempfänger gilt. Nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Post dürfen Pakete ersatzweise an „Hausbewohner und Nachbarn“ zugestellt werden, wenn „angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind„. Ausgenommen sind Pakete, die wegen der Weisung des Absenders nur an den Empfänger persönlich abzuliefern beziehungsweise mit einer Prüfung der Identität verbind sind, sowie Sendungen mit Transportversicherung.
Für die Verbraucherzentrale ist diese Regelung aber zu unklar. Vorständin Ramona Pop kritisiert, dass Kunden nicht wüssten, wer überhaupt als Anrainer zählt. Sie fragt: „Wer kommt als Nachbar oder Nachbarin in Frage? Auch jemand Unbekanntes drei Straßen weiter?“ Obwohl man die Ersatzlieferung an die Nachbarn für richtig hält, fordert der Verband mehr Klarheit für die Verbraucher. So unterstreicht Pop, dass für die Verbraucher deutlich werden muss, unter welchen Voraussetzungen ihr Paket in der räumlichen Nähe zugestellt werden darf.
Mit der Klage beim Oberlandesgericht Hamm will die Verbraucherzentrale erreichen, dass die Deutsche Post ihre Bedingungen präzisiert und für mehr Transparenz sorgt. Die Post will sich einem Bericht von „Heise“ nicht dazu äußern, weil ihnen der Schriftsatz bisher nicht offiziell eingegangen sei.
Quelle: Heise Online



