Der AfD-Politiker Björn Höcke ist rechtskräftig wegen des Verwendens einer NS-Parole verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Urteile des Landgerichts Halle in Sachsen-Anhalt. Es ging um zwei Vorfälle, bei denen der AfD-Politiker die verbotene Parole der nationalsozialistischen SA ausgesprochen bzw. die Zuschauer dazu animiert hatte, diese Parole zu rufen.
Höcke wurde von der fünften großen Strafkammer des Landgerichts Halle zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Thüringer AfD-Fraktionschef in einer Wahlkampfrede seiner Partei in Merseburg in Sachsen-Anhalt im Mai 2021 wissentlich diese Parole der SA gesagt habe.
Bei dieser Parole, die aus entsprechenden Gründen nicht genannt wird, handele es sich um eine Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches, heißt es in der Begründung.
Höcke hatte den Vorwurf zurückgewiesen. Er habe stattdessen, so seine Behauptung, auf das damalige Programm der AfD für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Bezug genommen, das den Titel „Alles für unsere Heimat“ getragen habe. Außerdem sei die SA-Parole heutzutage kaum noch bekannt, meinte er. Er habe diese Parole selbst als studierter Historiker und ehemaliger Geschichtslehrer angeblich nicht gekannt.
Der BGH hat in seinen Beschlüssen ausgeführt, dass die Verurteilungen durch das Landgericht keine rechtlichen Fehler aufwiesen. Insbesondere habe Höcke die Parole bewusst verwendet. Höcke berief sich auf die Meinungsfreiheit.
Quelle: ZDF, AFP



