Die Fraktionsspitze der Grünen im Deutschen Bundestag hat die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU, SPD und der Linken zu einem Gespräch über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren eingeladen. In dem Brief der beiden Fraktionsvorsitzenden, Katharina Dröge und Britta Haßelmann, heißt es: „Der Deutsche Bundestag hat vor dem Hintergrund unserer geschichtlichen Verantwortung die rechtliche und politische Pflicht, sich ernsthaft mit der Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens zu befassen, wenn ein entsprechender Anlass besteht.“ Dieser Zeitpunkt sei, wegen der fortschreitenden Radikalisierung der AfD, jetzt gekommen.
Weiter heißt es in dem Brief: „Zum Schutz der Menschen und der Demokratie“ muss ein Parteiverbotsverfahren nun verantwortungsvoll geprüft und gegebenenfalls rasch auf den Weg gebracht werden. Dafür sei ein gemeinsames Vorgehen der demokratischen Fraktionen von zentraler Bedeutung.
Die Linken reagierten positiv darauf. Fraktionschefin Heidi Reichinnek erklärte, dass man die Einladung der Grünen annehme. Sie verwies auf das Parteiprogramm und die Beschlüsse ihrer Partei. „Wir nutzen alle uns zur Verfügung stehenden Mittel, um ein mögliches AfD-Verbotsverfahren voranzutreiben„, betonte sie. CDU/CSU und die SPD seien jetzt in der Pflicht.
Die Grünen weisen in ihrem Schreiben auf den jüngsten Beschluss des SPD-Parteitags vom Juni hin, der sich einstimmig für eine Prüfung eines möglichen AfD-Parteiverbots ausgesprochen habe. „Gerne möchten wir mit Ihnen über die weiteren konkreten Schritte sprechen, damit wir ein entsprechendes parlamentarisches Verfahren kurzfristig gemeinsam einleiten können“, schlagen Haßelmann und Dröge vor. So ein Gespräch soll bereits für die erste Sitzungswoche nach der Sommerpause vereinbart werden, denn „die Angelegenheit drängt: Es geht um die Verteidigung unserer Demokratie„.
Die Meinungen über ein AfD-Verbotsverfahren sind geteilt. Die Innenminister von Bund und Ländern haben die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zum weiteren Umgang mit der AfD vereinbart, falls die neue Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich bestätigt wird. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hingegen will die AfD „wegregieren„. Er sieht einen AfD-Verbotsantrag skeptisch, wie einige andere bei der CDU/CSU.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Mai als gesichert rechtsextrem eingestuft. Wegen einer Klage der Partei legte die Behörde aber eine gerichtliche Einigung auf Eis.
Quelle: n-tv



