Der Verfassungsschutz in Brandenburg hat die Einstufung des AfD-Landesverbands als „gesichert rechtsextremistisch“ in einem Gutachten begründet. Mehr als 140 Seiten hat dieses Gutachten. Aus der Sicht des Landesverfassungsschutzes verstößt die AfD Brandenburg gegen die Menschenwürde und das Demokratieprinzip.

Der Innenminister von Brandenburg, René Wilke (parteilos), meint, „dass die AfD mit dem jetzigen Zeitpunkt wieder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung bezeichnet werden kann und auch sollte„. Das belege der Vermerk. Die Auseinandersetzung um die Einstufung der AfD hatte in den letzten Monaten dem Chef des Verfassungsschutzes, Jörg Müller, aber auch der bisherigen Innenministerin Katrin Lange (SPD) ihre beiden Jobs gekostet.

Galt die Partei 2020 noch als „extremistischer Verdachtsfall“, habe sie ihre Entwicklung in den Jahren danach „fortgesetzt“ und sogar „intensiviert„. Es gibt 622 Belege, die diese Schlussfolgerung stützen, und führen „eklatante Verstöße gegen Schutzgüter der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ auf. Der Bericht kommt zu der Auffassung, dass das Recht, Kritik an „herrschenden Verhältnissen – am sogenannten System oder Regime“ zu üben, nicht infrage stehe, Bestrebungen zum „Sturz des politischen Systems“ aber eben nicht zulässig seien. Die AfD sehne sich revolutionäre Zustände herbei.

So sagte der Fraktionschef der AfD Brandenburg, Hans-Christoph Berendt, auf dem Winterfest der Partei im Februar 2025: „Deutschland ist das Land der Deutschen und Deutschland soll das Land der Deutschen bleiben.“ Viele Seiten lang dokumentiert der Verfassungsschutz Äußerungen, die gegen die Menschenwürde verstießen, sowie Aussagen, die „rassistische Diskriminierungen“ und eine „auf rein äußerliche Merkmale abhebende Fremdenfeindlichkeit“ zeigen. Zitiert wird auch Lars Schieske von der AfD aus Cottbus mit einer Aussage aus dem Jahr 2020: „[…] hier Menschen hergekommen sind, die rein optisch schon nicht hierherpassen.“ Diese Diskriminierungen richteten sich sowohl gegen illegal eingereiste Migranten und Asylbewerber, als auch gegen deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund. Etwa durch die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré, die in einem Video proklamierte: „Wir müssen Einbürgerungen hinterfragen. Erfolgreiche Einbürgerungen.

Der Chef des Verfassungsschutzes in Brandenburg, Wilfried Peters, kommt zu dem Schluss, dass die AfD Bürgern mit Migrationshintergrund die Menschenwürde abspreche oder jedenfalls die Menschenwürde dieser Personen einschränke.

Hans-Christoph Berendt, der Fraktionschef der AfD in Brandenburg, weist die Vorwürfe des Verfassungsschutzes zurück und fordert die Rücknahme der Einstufung als „gesichert rechtextremistisch„. „Wir sind nicht extremistisch, wir sind grundgesetztreu, wir wollen, dass Deutschland ein freies, demokratisches Land bleibt, und deswegen ist die Einstufung durch den Verfassungsschutz eine Ungeheuerlichkeit„, sagte er.

Quelle: ZDF