Die Hotels in Europa gehen gegen das Portal Booking.com vor Gericht. Mehr als 10.000 Hotel beteiligen sich an einer Sammelklage gegen das Reiseportal. Sie fordern Schadenersatz für die jahrelange erzwungene Preisbindungen.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Herbst letzten Jahres, was die sogenannten Bestpreisklauseln für kartellrechtswidrig befand hat. Diese Klauseln hatten verhindern, dass Hotels ihrer Zimmer abseits der Plattform, wie auf einer eigenen Webseite, günstiger anbieten zu dürfen. Das Ziel war, die sogenannten Trittbrettbuchungen zu unterbinden.

Die Richter des EuGH urteilten aber, dass Plattformen wie Booking.com auch ohne solche Vorgaben wirtschaftlich bestehen können.

Für Reisende machte es wenig Unterschied: Die Plattform hatte die Klauseln im Europäischen Wirtschaftsraum wegen des EU-Digitalgesetzes Digital Markets Act (DMA) im Jahr 2024 abgeschafft.

Die Klage wird von einem niederländischen Gericht verhandelt. Der Hauptsitz von Booking.com ist in Amsterdam und wird von der Hotel Claim Alliance koordiniert.

Quelle: ZDF, dpa