Die Justiz wird sich wohl weiter mit dem Post von Satiriker Sebastian „El Hotzo“ Hotz zum Attentat auf Donald Trump beschäftigen. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat gegen das Urteil es Amtsgerichts Berlin-Tiergarten Rechtsmittel eingelegt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Amtsgericht hat Hotz vom Vorwurf freigesprochen, nach dem Attentat auf Trump den öffentlichen Frieden gestört zu haben.
Der Post des 29-Jährigen auf der Plattform X, ehemals Twitter, sei nicht dazu geeignet gewesen, teilte die Richterin damals in ihrem Urteil mit. Es handele sich um „straflose Satire„, auch wenn die Äußerungen möglicherweise geschmacklos gewesen seien. „Man muss sich streiten können über gute und schlechte Meinungen.„
Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen eine Geldstrafe von 6.000 Euro gefordert. Nach ihrer Auffassung nach handele es sich bei den Posts um Hasskriminalität. Wegen der Reichweite des Satirikers auf Twitter mit 740.000 Followern seien die Posts geeignet, um den öffentlichen Frieden zu stören, argumentierte die Staatsanwaltschaft. So werde ein Klima geschaffen, in dem Angriffe auf staatliche Funktionsträger gedeihen könnten.
Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben eines Sprechers zunächst ein „unbestimmtes Rechtsmittel“ eingelegt. Das weitere Vorgehen der Behörde hänge von der schriftlichen Urteilsbegründung ab, heißt es vom Sprecher.
Quelle: Die Zeit



