Die Bundesregierung muss nach einer Gerichtsentscheidung einer Afghanin und ihrer Familie Visa zur Einreise nach Deutschland erteilen, nachdem entsprechende Zusagen gemacht wurden. Das hat das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren im Streit um das Bundesaufnahmeprogramm für besonders gefährdete Afghaninnen und Afghanen entschieden, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Die Richter erklärten zur Begründung, dass die Bundesregierung sich „durch bestandskräftige, nicht widerrufene Aufnahmebescheide rechtlich zur Aufnahme gebunden“ habe. „Von dieser freiwillig eingegangen Bindung“ könne sich Deutschland nicht lösen, hieß es weiter.

Der Eilantrag der Frau und ihrer 13 Familienangehörigen, die in Pakistan auf das Visum warten, in erster Instanz erfolgreich. Das Auswärtige Amt ist nach dieser Entscheidung nach Angaben der Gerichtssprecherin verpflichtet, sofort zu handeln. Doch gegen den Beschluss kann noch beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Richter haben in ihrem Beschluss betont, dass die Bundesregierung frei darüber entscheiden kann, ob sie das Aufnahmeverfahren für Staatsangehörige beenden will oder sie unter entsprechende Voraussetzung fortsetzen will. Im vorliegenden Fall könnten sich die Betroffen jedoch auf die gemachten Zusagen berufen.

Bei der Frau und ihrer Kinder seien Aufnahmezusagen bestandskräftig geworden, so die zuständige Achte Kammer. Zudem erfüllen sie die Voraussetzungen für ein Visum: Es gebe keine Sicherheitsbedenken und die Identität der Menschen sei geklärt. Der Familien drohen ihren Angaben zufolge einer Abschiebung von Pakistan nach Afghanistan, wo ihr Leben unter der Herrschaft der radikalislamischen Taliban gefährdet sei. Dies wurde aus der Sicht des Gerichts glaubhaft dargestellt.

Quell: n-tv