Schneller den Stromanbieter wechseln, besserer Mutterschutz bei Fehlgeburten und anderes: Das sind die Änderungen im Juni 2025 in der Übersicht:

Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden

Bei einem Wechsel des Stromanbieters soll die Umstellung ab dem 6. Juni innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Ziel dieser EU-Richtlinie ist es, den Wettbewerb zu steigern, schreibt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Die Kündigungsfristen der jeweiligen Verträge bleiben aber bestehen. Rückwirkende Anmeldungen, wie beim Umzug, sind nicht mehr möglich.

Anspruch auf Mutterschutz bei Fehlgeburten

Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, haben Anspruch auf Mutterschutz. Damit bekommen Betroffene zum ersten Mal eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung zu erholen. Abhängig vom Zeitpunkt der Fehlgeburt bestehen unterschiedliche Ansprüche.

Smartphone: EU will für mehr Widerstandsfähigkeiten sorgen

Ab dem 20. Juni treten die neuen Ökodesign-Vorgaben der EU für Smartphones und andere schnurlose Telefone in Kraft. So sollen die Handys und Telefone ein Mindestmaß an Widerstandsfähigkeit erfüllen können. So sollen die Batterien nach mindestens 800 Ladezyklen noch eine Restkapazität von 80 Prozent erreichen und die Hersteller müssen noch sieben Jahre nach dem Verkaufsstopp Ersatzteile bereitstellen. Ziel ist es, dass die Umweltauswirkungen der Geräte eingegrenzt werden sollen.

Mehr Barrierefreiheit beim Online-Handel

Ab dem 28. Juni müssen Online-Händler ihre Portale auch barrierefrei, auch für Menschen mit Behinderungen, anbieten. Dann gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das betrifft auch unter anderem Bankendienstleistungen oder Apps und Webseiten von Verkehrsunternehmen.

Wohnwagen und Wohnmobile: Gas-Checks werden Pflicht

Wer einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil mit einer Flüssiggasanlage hat, muss ab dem 19. Juni einen regelmäßigen Experten-Check nachweisen. Darauf weist der ADAC hin. Mit der entsprechenden Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) soll demnach erreicht werden, dass weniger Unfälle beim Heizen, Kühlen und Kochen im Camper passieren.

Quelle: ZDF