In einem Rechtsstreit um SMS-Nachrichten an einen Pharma-Konzernchef hat EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eine Niederlage kassiert. Die Kommission habe keine plausible Erklärung abgegeben, warum sie nicht über die angeforderten Dokumente verfüge, urteilte das Gericht der Europäischen Union. Der Beschluss, die angefragten Nachrichten nicht herauszugeben, erklärte das Gericht für nichtig.
Eine Journalistin der US-Zeitung „New York Times“ hatte vor drei Jahren zusammen mit ihrer Zeitung den Zugang zu sämtlichen SMS-Nachrichten, die von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla zwischen Januar 2021 und Mai 2022 ausgetauscht wurden. Die EU-Kommission argumentiert, dass die SMS-Nachrichten nicht archiviert wurden und deswegen nicht mehr auffindbar seien. Der Austausch habe „keine wichtigen Informationen“ erhalten, sagte ein Kommissionsbeamter. Das haben die Journalistin und die Zeitung dann vor Gericht angefochten. Dass diese Nachrichten nicht mehr auffindbar seien, sei nicht plausibel, urteilte das Gericht jetzt.
Es ging um SMS-Nachrichten, die von der Leyen und Bourla in dem vorher genannten Zeitraum ausgetauscht wurden. Während der Corona-Pandemie hatte die EU inmitten einer massiven Nachfrage weltweit Impfstoffe für die Mitgliedstaaten gesichert. Die EU-Kommission wählte als Hauptlieferant Biontech/Pfizer. Viele Aspekte der Beschaffung wurden vertraulich behandelt, was zu Vorwürfen einer mangelnden Transparenz geführt hatte. Die Journalistin Matina Stevi beantragte den Zugang zu den Chats, was die Kommission aber ablehnte. Sie zogen dann vor Gericht und hatten jetzt Erfolg.
Im Fokus soll dabei ein Geschäft über bis zu 1,8 Milliarden Dosen Corona-Impfstoff von Biontech/Pfizer stehen. Das Vertragsvolumen wurde damals auf 35 Milliarden Euro geschätzt. Wie die „New York Times“ berichtete, war der persönliche Kontakt zwischen der Kommissionspräsidentin und dem Pfizer-Chef für den Abschluss entscheidend. Dabei sollen sie auch über SMS kommuniziert haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) angefochten werden. Mit diesem Beschluss muss die Kommission auch nicht automatisch die Nachrichten herausgeben.
Die EU-Kommission erklärte nicht, wie man versucht hat, diese SMS zu finden, noch, wo sie nach ihnen genau gesucht hat. Es hat somit auch keine plausible Erklärung gegeben, um den Nichtbesitz der angeforderten Dokumente zu rechtfertigen.
Quelle: ZDF



