Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft die AfD als gesichert rechtsextremistisch ein. Das hat der Inlandsgeheimdienst heute (02.05.) mitgeteilt. Die Partei ist gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, und das habe sich in wesentlichen Teilen zur Gewissheit verdichtet.

Das in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis ist nicht mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar„, teilte der Verfassungsschutz mit. Es ziele darauf ab, bestimmte Bevölkerungsgruppen von einer gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe auszuschließen. Weiter heißt es vom Verfassungsschutz: „Konkret betrachtet die AfD zum Beispiel deutsche Staatsangehörige mit Migrationsgeschichte aus muslimisch geprägten Ländern als nicht gleichwertige Angehörige des durch die Partei ethnisch definierten deutschen Volkes.

Äußerungen und Positionen der Partei und führender Politiker dieser Partei verstießen gegen das Prinzip der Menschenwürde, erklärten die Vizepräsidenten der Behörde, Sinan Selen und Silke Willems. Dies sei maßgeblich für die nun getroffene Entscheidung.

Die scheidende Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bewertete die Einstufung als „klar und eindeutig„. Sie betonte, dass das Bundesamt „einen klaren gesetzlichen Auftrag, gegen Extremismus vorzugehen und unsere Demokratie zu schützen“ Es arbeitet dabei eigenständig. „Die vorherige Bewertung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall ist von Gerichten bestätigt worden. Auch die neue Bewertung wird sicherlich gerichtlich überprüft werden. Im Rechtsstaat entscheiden am Ende unabhängige Gerichte„, sagte die Innenministerin weiter.

Die neue Einstufung sei das Ergebnis einer umfassenden und neutralen Prüfung, die in einem 1.100-seitigen Gutachten festgehalten sei. „Es hat keinerlei politischen Einfluss auf das neue Gutachten gegeben„, betonte Faeser.

Quelle: ZDF