Die rechtsnationale Regierung in Ungarn hat den Rückzug aus dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) verkündet. Das Büro des rechtspopulistischen Ministerpräsidenten Viktor Orban teilte mit: „Ungarn verlässt den IStGH“.
Das Land verfährt dementsprechend seiner eigenen Verfassung und internationalem Recht, fügte der Kanzleramtsminister Gergely Gulyas hinzu. Der Grundlagenvertrag des IStGH sieht vor, dass ein Austritt ein Jahr nach der schriftlichen Kündigung in Kraft tritt. Das Gericht reagierte nicht auf die Ankündigung Ungarns. Die Bekanntgabe des Austritts aus dem IStGH erfolgte zeitgleich mit dem Besuch des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu in Ungarn. Gegen den Rechtspopulisten Netanjahu liegt ein Haftbefehl des Strafgerichtshofs vor, wegen Kriegsverbrechen.
Die ungarische Regierung unter Orban hatte Netanjahu im November eingeladen, nachdem der Strafgerichtshof den Haftbefehl schon erlassen hatte. Netanjahu wird Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden. Der Rechtspopulist Orban bezeichnete den Haftbefehl als unverschämt und zynisch.
Mitgliedstaaten des IStGH sind verpflichtet, Verdächtige, gegen die ein Haftbefehl vorliegt, festzusetzen, wenn diese ihr Staatsgebiet betreten. Das Gericht hat aber keine Mittel, dies auch durchzusetzen. Es ist auf die Kooperation seiner Mitgliedstaaten angewiesen. Die Konsequenzen für Ungarn sind überschaubar. Denn wenn sich ein Land nicht daran hält, dies zu machen, kann das Gericht den Fall der Vertragsstaatenkonferenz vorliegen. Die entscheiden dann über weitere Maßnahmen, aber große Folgen wird das kaum haben.
Für den IStGH hat es aber Konsequenzen. Denn wenn ein Land diese Anordnung missachtet, dann untergräbt es die Autorität des Gerichts.
Quelle: ZDF