Der Solidaritätszuschlag ist verfassungsgemäß. Das hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwochvormittag (26.03.) entschieden und damit eine Klage von ehemaligen FDP-Bundestagsabgeordneten zurückgewiesen. Das Urteil dürfte spürbare finanzielle Auswirkungen für den Bund haben und wohl auch für die Koalitionsverhandlungen von Union und SPD. Denn der „Soli“ bringt 12 bis 13 Milliarden Euro jährlich ein. Im Bundestagswahlkampf hatte die CDU/CSU angekündigt, den „Soli“ abzuschaffen.

Der „Soli“ wurde mit den Kosten der Wiedervereinigung begründet und gilt seit 1995 unbefristet. Seit dem Jahr 2021 müssen sie nur noch die oberen 10 Prozent der Steuerpflichtigen bezahlen. 90 Prozent liegen unter der Freigrenze. Zur Urteilsbegründung heißt es vom Bundesverfassungsgericht: „Ein offensichtlicher Wegfall des auf den Beitritt der damals neuen Länder zurückzuführenden Mehrbedarfs des Bundes kann auch heute (noch) nicht festgestellt werden.

Eine „Verpflichtung des Gesetzgebers zur Aufhebung des Solidaritätszuschlags ab dem Veranlagungszeitraum 2020“ bestand und bestehe daher nicht, so das Gericht. Eine Ergänzungsabgabe wie der „Soli“ dürfte aber nicht zeitlich unbegrenzt erhoben werden, betonte der Zweite Senat des Gerichts. Der Gesetzgeber trifft eine „Beobachtungsobliegenheit.“ So eine Abgabe könnte verfassungswidrig werden, sobald der vorher festgestellte Mehrbedarf wegfällt.

Die Abgabe beträgt zusätzlich 5,5 Prozent der Einkommensteuer. Außerdem wird der Zuschlag für Kapitalerträge und die Körperschaftssteuer erhoben. Die Einnahmen aus dem „Soli“, die nur dem Bund zukommen, betrugen zuletzt gut 12,6 Milliarden Euro.

Die FDP-Abgeordneten, unter ihnen auch der ehemalige Fraktionschef Christian Dürr, hatten argumentiert, dass der Solidarpakt zur Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in den alten und neuen Bundesländern im Jahr 2019 auslief. Danach hat es keine Rechtfertigung für die Ergänzungsabgabe gegeben. Es bestehe zudem eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, weil seit dem Jahr 2021 nur noch Gutverdiener herangezogen werden.

Quelle: ZDF