Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit dem Versuch gescheitert, noch vor der offiziellen Feststellung des Wahlergebnisses zur Bundestagswahl eine Neuauszählung der Stimmen zu erreichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies gestern (13.03.) mehrere Eilanträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten zurück. Damit kann das endgültige Endergebnis wie geplant heute (14.03.) verkündet werden.

BSW-Chefin Sahra Wagenknecht bedauerte die Entscheidung des Gerichts und kritisierte das bestehende Wahlprüfungsverfahren. Sie sieht „erheblichen Reformbedarf“ bei den rechtlichen Möglichkeiten zur Anfechtung von Wahlergebnissen. Wagenknecht hatte gehofft, durch eine Neuauszählung möglicherweise doch noch die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen.

Bei der Bundestagswahl am 23. Februar hatte das BSW mit 4,97 Prozent der Stimmen den Einzug ins Parlament knapp verpasst – es fehlten rund 13.400 Stimmen. Der Antrag der Partei auf eine sofortige Neuauszählung war juristisch ungewöhnlich: In Deutschland müssen Einsprüche gegen ein Wahlergebnis zunächst beim Bundestag eingereicht werden. Erst nach einer Entscheidung des Wahlprüfungsausschusses kann das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet werden.

Das Gericht stellte nun klar, dass vor der offiziellen Feststellung des Wahlergebnisses nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten bestehen. Mögliche Zählfehler müssten im regulären Wahlprüfungsverfahren geklärt werden.

Quelle: ZDF