Durch die Überarbeitung der eigenen Geschäftsordnung hat sich der Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) mehr Möglichkeiten gegeben. So kann das Aufsichtsgremium, anders als bisher auf Programmbeschwerden zu reagieren.
So kann der Rundfunkrat seine Kritik an einem Angebot auch unabhängig von solchen Programmbeschwerden und den darin beanstandeten Punkten deutlich machen. So können dann Erwartungen, Hinweise und Empfehlungen an den Intendanten oder der Intendantin übermittelt werden.
Damit hat der NDR-Rundfunkrat mehr Kritikmöglichkeiten an der inhaltlichen Ausgestaltung des Programms. „Das erweitert den Handlungsspielraum des Rundfunkrats spürbar, weil er jetzt auch unterhalb der Aufgreifschwelle einer Staatsvertragsverletzung Kritik äußern kann“, sagte Nico Fickinger, der Vorsitzende des NDR-Rundfunkrats.
Quelle: DWDL