Die AfD plant tiefe Einschnitte beim Arbeitslosengeld. Laut ihres Wahlprogramms sollen die Bezugsbedingungen erheblich verschärft und die Auszahldauer verkürzt werden. Damit würden neue Arbeitslose mindestens doppelt so schnell wie heute ins Bürgergeld rutschen, das weit unter dem Arbeitslosengeld liegt. Die Vorsitzende und Spitzenkandidatin der AfD, Alice Weidel, sagte gegenüber RTL/ntv: „Die Dauer der Auszahlung des Arbeitslosengeldes sollte sich an die Arbeitszeit koppeln“. Das sei ein Teil des Gesamtkonzepts der Rechtspopulisten der „aktivierenden Grundsicherung“. Zugleich wollen die Rechtspopulisten die Vermögensteuer, die Erbschaftssteuer, die Grundsteuer und den Solidaritätszuschlag abschaffen.

Das Arbeitslosengeld beträgt nach den aktuellen Regeln zwischen 60 und 67 Prozent des Nettoentgelts vor der Arbeitslosigkeit. Anspruch auf Arbeitslosengeld hat der, der vorher mindestens ein Jahr versicherungspflichtig beschäftigt war, also Arbeit hatte. Schon bei zwei Jahren Beschäftigung wird das Arbeitslosengeld dann für ein Jahr gezahlt.

Damit will die AfD den finanziellen Druck auf die Arbeitslosen spürbar erhöhen. So heißt es in ihrem Wahlprogramm: „Grundsätzlich soll der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst nach drei vollen Beitragsjahren eintreten und ist zunächst auf sechs Monate beschränkt. Für je zwei weitere Beitragsjahre erhöht sich der Anspruch um einen Monat.“ Bedeutet also: Das Minimum an Bezugsdauer gibt es auch der AfD nach drei Jahren in Arbeit, statt wie aktuell nach einem Jahr. Und ein Jahr Arbeitslosengeld gibt es mit der AfD erst 15 Jahre im Job und nicht wie heute schon nach zwei Jahren. Weidel sagte, dass dies keinen Druck macht und es auch nicht darum geht.

Zugleich will die AfD den Ausländern generell den Bezug von Bürgergeld erschweren und auf ein einziges Jahr beschränken, unabhängig davon, wie viele Jahre sie in die Sozialversicherung oder die Steuerkasse eingezahlt haben. In Deutschland gab es im September 2024 nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit 5,7 Millionen sozialversicherungspflichtige Beschäftigte ohne deutschen Pass. „Um es klar zu sagen: Für ausländische Bürger in unserem Land wird es keine Sozialleistungen mehr geben. Das werden wir streichen.“ Als Beispiel wären dann ukrainische Flüchtlinge „nicht mehr bezugsberechtigt, weil sie nicht eingezahlt haben.“

Im Programm der Rechtspopulisten heißt es weiter: „Dazu wollen wir eine sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit ohne ‚aufstockende‘ Sozialleistungen von mindestens fünf Jahren in Deutschland zur Voraussetzung für den Bürgergeld-Bezug ausländischer Staatsangehöriger machen und ihren Bürgergeld-Bezug auf ein Jahr begrenzen.“ Im Interview mit RTL/ntv wollte Weidel diese Begrenzung auf ein Jahr nicht wahrhaben. Wer in die Sozialkassen eingezahlt hat, hat auch einen Anspruch auf Sozialleistungen, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Damit setzte sie sich in dem Interview wiederholt in Widerspruch zu ihrem eigenen Wahlprogramm ab.

Quelle: n-tv