Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) ist in einem Streit um eine Beteiligung der Dachorganisation an den Polizeikosten für Hochrisikospiele am Bundesverfassungsgericht gescheitert. Ihre Beschwerde gegen eine entsprechende Regelung aus Bremen sind ohne Erfolg geblieben, wie der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heute (14. Januar) mitteilte.
Die Bundesländer dürfen ihre Polizeikosten bei Hochrisikospielen nun an den Profifußball in Rechnung stellen. Stephan Harbarth, der Vorsitzende des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, sagte: „Die Erhebung einer solchen Gebühr genügt als Berufsausübungsregel den verfassungsrechtlichen Anforderungen, insbesondere denen der Verhältnismäßigkeit.“ Das Ziel der Regelung sei es, die Kosten auf derjenige zu verlagern, die sie zurechenbar veranlasst habe und bei dem die Gewinne anfalle. Das sei ein verfassungsgerichtlich legitimes Ziel, so Harbarth in der Urteilsverkündung. Somit hat ein langjähriger Streit ein Ende gefunden.
Genauer gesagt ging es bei der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um Bremen, das seit dem Jahr 2014 von der DFL die Begleichungen dieser Mehrkosten fordert. Nach dem Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV stellte der Senat eine Rechnung von 425.000 Euro für den Polizeieinsatz an die DFL aus. Die klagten wiederum gegen die Forderung. Der Fall ging dann bis vor das Bundesverwaltungsgericht, wo die DFL im Jahr 2019 verlor. Danach wandte man sich an das Bundesverfassungsgericht. Ihr Hauptargument wäre, dass die öffentliche Sicherheit eine staatliche Aufgabe sei, die auch vom Staat bezahlt werden müsse.
Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) hat der DFL inzwischen knapp zwei Millionen Euro in Rechnung gestellt. Es wurde im Vorfeld des Urteils schon spekuliert, dass noch andere Bundesländer folgen könnten. Vor allem Hamburg und Rheinland-Pfalz galten als Kandidaten. Mäurer hatte eine jährliche Beteiligung der DFL in Höhe von 20 bis 30 Millionen Euro in Form eines Fonds vorgeschlagen. Das ist in etwa die Summe, die für ungefähr 50 Hochrisikospiele in der 1. und 2. Bundesliga pro Saison anfällt. Die DFL lehnte es ab.
Die Fanorganisation „Unsere Kurve“ kritisierte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts scharf. Der 1. Vorsitzende des Vereins, Jost Peter, sagte: „Durch das heutige Urteil verkommt Polizeiarbeit zur simplen Dienstleistung.“ Die Interessengemeinschaft organisierter Fußballfans hat das Urteil „fassungslos“ zur Kenntnis genommen. Es müsse jetzt „fair und gleich auf alle öffentlichen Großveranstaltungen“, ergänzte der Sprecher des Vereins, Thomas Kessen. „Wir erwarten nun vom Freistaat Bremen jährliche Rechnungen an die Veranstalter des Bremer Freimarkts. Auch das Münchner Oktoberfest, der Kölner Karneval und die Silvesterpartys am Brandenburger Tor müssen den Veranstaltern in Rechnung gestellt werden.“
Quelle: ZDF