Nach neuen Vorstößen von CDU/CSU zur Verschärfung der Asyl- und Migrationspolitik hat die Flüchtlingsorganisation den beiden Parteien eine „Radikalisierung“ und einen populistischen Wahlkampf vorgeworfen. Die Pro-Asyl-Rechtsexpertin Wiebke Judith sagte gegenüber der Funke-Mediengruppe: „Es ist extrem besorgniserregend, dass die Unionsparteien bei ihren Forderungen an vielen Stellen Grund- und Menschenrechte missachten, um Wähler rechter Parteien zu umwerben“.

Es gebe eine Erosion von Grundprinzipien wie Rechtsstaatlichkeit, Menschenwürde und Menschenrechten, für die die demokratischen Parteien eigentlich stehen müssen. Judith reagierte auf die Migrationsdebatte, die die CDU-Schwesterpartei CSU mit ihrem „Sicherheitsplan“ für den Wahlkampf befeuern will.

In diesem „Sicherheitsplan“ bekräftigt die CSU unter anderem nach genereller Zurückweisung von Schutzsuchenden an den deutschen Grenzen. Dies wäre aber ein Verstoß gegen das Völker- und Europarecht, sagte die Asyl-Rechtsexpertin. Selbst wenn auch ein anderer EU-Staat dafür zuständig ist, müsse das in einem rechtsstaatlichen Verfahren, im sogenannten Dublin-Verfahren, geklärt werden. „Das Europarecht macht da sehr klare Vorgaben. Das wollen CDU und CSU jetzt einfach brechen“, sagte Judith. Es sei auch unzulässig, das für Schutzberechtigte das Bleiberecht an ein auskömmliches Eigentum zu koppeln. „Aus der Genfer Flüchtlingskonvention ergibt sich der Anspruch auf eine sozialrechtliche Gleichbehandlung für Geflüchtete“, führt Judith fort. „Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist klar: Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht relativierbar“.

Es sei deswegen auch nicht möglich, den Flüchtenden jede Unterbringung oder Sozialleistungen zu verwehren. Die Forderung nach Abschaffung des subsidiären Schutzes nannte Judith „Augenwischerei“. Die Betroffenen fielen unter das Abschiebungsverbot, das sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ergeben. „Sie bekommen den Schutz meist, weil sie zum Beispiel von Folter in ihrem Heimatland bedroht sind“, erklärte die Asyl-Rechtsexpertin weiter. „Die Menschenrechtskonvention erlaubt solche Abschiebungen nicht“.

Es mache deswegen auch keinen Sinn, sagte sie, dass diesen Menschen jetzt der Schutzstatus versagt wird. Verfassungswidrig sei es auch, wenn die CSU jetzt ausländische Straftäter nach Verbüßung der eigentlichen Strafe in unbefristete Abschiebehaft nehmen wolle.

Quelle: n-tv