Das DFB-Sportgericht wird den Einspruch des VfL Bochums gegen die Spielwertung des Spiels gegen Union Berlin mündlich verhandeln. Es steht auch schon ein Termin fest.
Am 9. Januar 2025 um 13:30 Uhr wird die Sitzung auf dem DFB-Campus in Frankfurt am Main stattfinden. Die Leitung wird der Vorsitzende des DFB-Sportgerichts, Stephan Oberholz, übernehmen. Schon Anfang dieser Woche hatte der DFB den fristgerechten Eingang des Einspruchs der Bochumer bestätigt, den sie bereits am Ende des Bundesliga-Spiels angekündigt hatten.
Bochum bezieht den Einspruch auf den Vorfall, der sich in der Nachspielzeit am vergangenen Samstag (14.12.) ereignet hatte. Bei einem Spielstand von 1:1 wurde Bochums Torwart Patrick Drewes von einem aus dem Union-Block geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen. Das Spiel musste dann für 30 Minuten unterbrochen werden und Drewes konnte nicht zu Ende spielen. Beide Mannschaften haben dann durch einen Nichtangriffspakt das Spiel zu Ende bringen können. Stürmer Philipp Hofmann ging dann für Drewes ins Tor, weil Bochum nicht mehr auswechseln konnte.
Nachdem der Einspruch von Bochum eingegangen ist, hatte der DFB angekündigt, die Beteiligten anzuschreiben und entsprechende Stellungnahmen einzufordern. Bis gestern (19.12.) war die Deadline dafür. Nach der Auswertung der Stellungnahmen hat sich das Sportgericht dann für ein mündliches Verfahren entschieden.
Unabhängig vom Einspruch der Bochumer hat der Kontrollausschuss des DFB gegen Union Berlin ein Ermittlungsverfahren wegen des Feuerzugwurfs eingeleitet. Auch dazu mussten die Köpenicker eine Stellungnahme abgeben.
Quelle: Kicker