Der britische Öl- und Gaskonzern Shell muss seinen CO₂-Ausstoß nicht drastisch senken. Ein Zivilgericht im niederländischen Den Haag hat ein entsprechendes Klimaurteil der ersten Instanz aufgehoben und die Klage von Umweltschützern abgewiesen.

Das Urteil in Den Haag gilt als Sieg für den britischen Konzern. Im Jahr 2021 hatten Zivilrichter in Den Haag den Klägern recht gegeben und Shell zu einer umfassenden CO₂-Reduzierung verpflichtet, um netto 45 Prozent weniger als 2019. Und dies galt auch für die indirekten Emissionen der Zulieferer und Kunden von Shell. Der Konzern hatte damals zum Zeitpunkt der Klage seinen Sitz in Den Haag.

Die Richter haben nun erklärt, dass Shell eine Pflicht hat, sich für den internationalen Klimaschutz einzusetzen. Doch ein genauer Prozentsatz bei der Senkung des CO₂-Ausstoßes könne dem britischen Konzern nicht auferlegt werden. Eine Reduzierung etwa bei der Produktion von Erdgas könne zu einer weltweiten Zunahme bei der Kohle-Förderung führen, was deutlich schlechter für das Klima wäre.

Shell hatte gegen das damalige Urteil Berufung eingelegt. Das Gericht gab dem Unternehmen recht und verpflichtete es auch nicht, seine indirekten Emissionen bei der Produktion und dem Vertrieb von Energie zu senken. Shell sei bereits auf dem guten Weg und wolle 2030 selbst eine Reduzierung von 50 Prozent erreichen.

Sicher gilt, dass der Hauptkläger, die Umweltorganisation Milieudefensie, bei der Klage in die nächste Instanz gehen wird. Für Milieudefensie ist Shell „einer der größten Klimaverschmutzer der Welt“. Das Urteil kann auch Folgen für ähnliche Verfahren haben.

Quelle: ZDF