Der Antrag für ein mögliches Verbot der AfD soll jetzt nicht vor Mitte November in den Bundestag gebracht werden. „Wir werden mindestens noch die nächste Sitzungswoche weitere Unterstützer-Unterschriften sammeln und dann einbringen“, sagte der Initiator Marco Wanderwitz (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Die nächste Sitzungswoche ist vom 4. bis zum 8. November. Es wird also vor Mitte November keinen Verbotsantrag geben. Es wird damit kein Antrag im Bundestag gestellt, der keine Chance auf eine parlamentarische Mehrheit habe, sagte Wanderwitz.

Doch der CDU-Politiker plädiert dafür, möglichst schnell mit der Umsetzung zu beginnen. Die AfD gefährde die freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Staat als Ganzes „darum ist es höchste Zeit, sie zu verbieten“, sagte Wanderwitz im ZDF. Er verwies auf die lange Verfahrensdauer eines Parteiverbots. „Später wir anfangen, desto länger wird es dauern, bis wir zu einem hoffentlich erfolgreichen Verfahren kommen.“ In den vergangenen Jahren sei versucht worden, die AfD „wegzureden, gut zu regieren, gut Politik zu machen“. Diese Instrumente seien ausgereizt. Er sagte, dass eine rechtsradikale Partei gewählt wird, weil sie rechtsradikal sei.

Hoffnung mache ihm nun die jüngste Ankündigung des Verfassungsschutzes, die in den nächsten zweieinhalb Monaten ein neues Gutachten zur AfD vorlegen will. Das könnte die Unterstützung für einen Verbotsantrag auch bei den Fraktionen von CDU/CSU und SPD deutlich vergrößern, sagte Wanderwitz.

Der Antrag eines möglichen Verbots der AfD wird von den Bundestagsabgeordneten aus SPD, CDU/CSU, Grünen und Linken unterstützt. Sie verwiesen darauf, dass die AfD schon durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall gelte. Einzelne Landesverbände sind sogar rechtsextrem eingestuft. Doch nicht alle sind für einen Verbotsantrag: Die FDP-Innenpolitikerin Linda Teuteberg hält es für politisch und juristisch „unklug und riskant“. „Statt ihr eine weitere Opfererzählung für den Bundestagswahlkampf zu schenken, muss die AfD endlich ernsthaft politisch gestellt werden“, sagte sie in einem Interview mit dem ZDF. Auch bekanntere Politiker wie Bundeskanzler Olaf Scholz oder CDU-Chef Friedrich Merz hatten sich skeptisch über einen Verbotsantrag geäußert.

Nur der Bundestag, der Bundesrat oder die Bundesregierung kann beim Bundesverfassungsgericht ein Parteiverbotsantrag beantragen. Der AfD müsste dann in einem Verfahren nachgewiesen werden, dass sie aggressiv-kämpferisch gegen die Verfassung vorgeht.

Quelle: ARD

Leave A Reply

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein