Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit hat das Parlament gestern Abend (10.10.) mit der Mehrheit aller Fraktionen die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den AfD-Politiker beschlossen. Seine Fraktion, die AfD, enthielt sich bei der Abstimmung. Die Staatsanwaltschaft Gera hatte Vorermittlungen gegen ihn eingeleitet und die Aufhebung der Immunität beantragt.

Dein Bundestagsabgeordneter darf nur mit Genehmigung des Deutschen Bundestags wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Deswegen ist vorher die Aufhebung der Immunität erforderlich, die dann auch erfolgte.

Hintergrund ist ein Rechtsstreit mit der „SPIEGEL“-Journalistin Ann-Katrin Müller. Es geht um mehrere Äußerungen, die Brandner gegenüber ihr getätigt hat. Er habe dabei lediglich von seinem „Recht auf Meinungsfreiheit“ Gebrauch gemacht, sagte er bei „T-Online. Er hatte auf der Plattform X, ehemals Twitter, die Journalistin als „Faschistin“, „Oberfaschistin“ und als „Spiegel-Faschistin“ bezeichnet. In einem Gedicht wiederholte er diese Aussagen und versprach sogar eine großzügige Belohnung, wenn ihm andere „rechtssicher & -kräftig“ nachtäten. Daraufhin hatte Müller dann Anzeige erstattet.

Die Journalistin erklärte: „Mit der Aufhebung Brandners Immunität gibt es nun die Genehmigung, um ein Strafverfahren durchführen zu können, wie es in der Beschlussempfehlung heißt“. Gerichte hatten schon mehrmals gegen den AfD-Politiker Ordnungsgelder verhängt, weil die Posts auf X nicht löschten und die Beleidigungen immer wiederholten. Insgesamt 50.000 Euro Ordnungsgeld muss Brandner deswegen Stand heute an die Staatskasse zahlen.

Zuletzt hatte das Landgericht Berlin einen Widerspruch von Brander zurückgewiesen. Auch seine Beschwerde gegen das Ordnungsgeld wurde zurückgewiesen. „Damit ist die Sache aber nicht beendet, Jurist Brandner will weiter durch die Instanzen ziehen. Und pöbelt weiter gegen mich herum, vor Gericht und gestern in Medien“, heiß es von Müller. Ihr Anwalt Oliver Srocke begrüßte die Entscheidung des Gerichts, das Verbot bestehen zu lassen, und sieht das als ein gutes und klares Signal gegen Hetze aus den Reihen der AfD, insbesondere in Richtung von Journalistinnen. „Wir begrüßen ferner die erfolgte Aufhebung der Immunität als einen ersten Schritt auch zu einer konsequenten strafrechtlichen Verfolgung der systematischen Hetze gegen Ann-Katrin Müller“, teilte der Anwalt mit.

Quelle: SPIEGEL