Die vom EU-Recht gewährte Freizügigkeit der Spieler und der Wettbewerb der Vereine werden laut Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) durch die betroffenen Regeln, mit denen sich das Gericht befasste, eingeschränkt. So heißt das vom EuGH in einer Zusammenfassung des Urteils: „Diese Bestimmungen behindern die Freizügigkeit der Spieler und beschränken den Wettbewerb zwischen den Vereinen.“

Der Weltfußballverband FIFA teilte mit, dass er von der Überzeugung sei, „dass die Rechtmäßigkeit der wichtigsten Grundsätze des Transfersystems durch das heutige Urteil erneut bestätigt“ worden sei. „Lediglich zwei Absätze von zwei Artikeln des FIFA-Reglements über den Status und den Transfer von Spielern“ seien infrage gestellt worden. Weiter wolle sich die FIFA erstmal nicht äußern.

Der ehemalige Fußballprofi Lassana Diarra hatte geklagt. Der Auslöser war, dass er 2013 vom russischen Verein Lokomotive Moskau verpflichtet wurde. Nach nur einem Jahr kam es zu einem Bruch, und der Verein löste den Vertrag auf und verlangte eine Entschädigung. Der ehemalige französische Nationalspieler verklagte wiederum den Verein auf ausstehende Gehälter. Er machte geltend, dass sich die Suche nach einem neuen Verein als schwierig darstellte. Seine Anwälte betrachten jetzt das Urteil in einer Pressemitteilung als einen großen Sieg, der alle Fußballer betreffen wird. Die Spielergewerkschaft FIFPRO, die auch für Diarra eintrat, teilte mit, dass der EuGH ein „wichtiges Urteil zur Regulierung des Arbeitsmarktes im Fußball gefällt, dass die Landschaft des Profifußballs verändern wird.“ Die DFL will sich noch später dazu äußern.

Nach den FIFA-Regeln würde jeder neue Verein bei einer grundlosen Auflösung eines Vertrags mit ihm für die Zahlung einer Entschädigung an Lokomotive Moskau haften. Deswegen ist ein Vertrag mit dem belgischen Verein Sporting du Pays de Charleroi nicht zustande gekommen. Diarra verklagte dann die FIFA und den belgischen Fußballverband auf Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Millionen Euro. Das belgische Gericht legte den Fall vor den EuGH vor, der nun zu diesem Urteil kam.

Die Richter des EuGHs entschieden jetzt, dass die Regeln der FIFA über das hinausschießen. Diese belasteten die Sportler und die Vereine „mit erheblichen rechtlichen, unvorhersehbaren und potenziell sehr großen finanziellen sowie ausgeprägten sportlichen Risiken“, hieß es in einer Pressemitteilung des EuGHs. Manche Regeln könnten zwar dadurch gerechtfertigt werden, dass dadurch ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften gewährleistet wurde. Hier scheinen die Regeln jedoch darüber hinauszugehen, so die Richter. In diesem Fall hatte der EuGH nur grundsätzlich über die ihm vorgelegten Fragen geurteilt. Den genauen Fall muss jetzt das belgische Gericht entscheiden und dabei die Auffassung des EuGHs beachten.

Quelle: Sportschau