Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) muss ihre im April unterbrochene Rechteauktion für 1. und 2. Fußball-Bundesliga für Deutschland im Bereich des Audiovisuellen komplett neu starten. Das hat das vom Sportstreamingdienst DAZN gerufene Schiedsgericht entschieden. Damit muss die DFL auch das Rechtepaket B, was die Freitagsspiele und die einzelnen Samstagsspiele beinhaltet, sowie die Relegation, auch neu ausschreiben.
Dieses Rechtepaket hat auch für den Streit und damit auch für das Einschalten des Schiedsgerichts durch DAZN gesorgt. Medienberichten zufolge hatte Sky das Paket bekommen, obwohl der Pay-TV-Anbieter weniger bezahlt hat als DAZN.
Im Kern ging es dabei auch um die Frage, ob sich die DFL richtig verhalten hat, als sie DAZN nach der Angebotsangabe eine kurze Frist, die wirklich kurz war, einräumte, die schon im Vorfeld in den Ausschreibungsunterlagen geforderte Bankgarantie nachzureichen. Ob sich das Schiedsgericht daran gestört habe, ist nicht bekannt. Klar ist, dass das Gericht dem Sportstremingdienst Recht gegeben hat. Der Streamingdienst hatte eigentlich gefordert, dass man das Paket B bekommt. Doch dies ist jetzt nicht passiert. Eine ausführliche Urteilsbegründung des Schiedsgerichts gibt es nicht und wird für November erwartet. Die DFL will dies auch nicht kommentieren.
Details zur Fortsetzung der Vergabe der Bundesliga-Rechte will die DFL nach inhaltlichen Abstimmungen mit ihrem Präsidium bekanntgeben. Wie das Medienmagazin DWDL berichtet, wird dies nicht sofort geschehen. Wie es heißt, wird es wohl noch ein bisschen dauern. Aber man will die Rechte für die Saison ab 2025/26 bis 28/29 noch vor Weihnachten vergeben haben.
Quelle: DWDL