Wer für den Deutschen Bundestag kandidiert, muss seine Privatadresse nicht mehr angeben. Das soll für das Risiko minimieren, Opfer von Gewalttaten oder politischen motiviertem Stalking zu werden. In einer Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung, die den Fraktionen in dieser Woche zur Kenntnis gegeben wurde, heißt es, statt des Geburtsdatums sei künftig jeweils nur noch das Geburtsjahr und statt der Adresse nur noch der Wohnort des Bewerbers anzugeben.

Weist der Bewerber gegenüber dem Kreiswahlleiter nach, dass für ihn im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen ist, ist zudem auch möglich, dass eine Adresse angegeben wird, wo er erreichbar ist. Die Angabe eines Postfachs reicht nicht für eine Kandidatur.

Dass die Kandidaten bisher laut Wahlordnung verpflichtet waren, ihre private Adresse offenzulegen, sei nicht nur eine unnötige Hürde gewesen, sondern habe für die Bewerber auch ein erhebliches Sicherheitsrisiko, sagt die Innenpolitikerin der Grünen, Misbah Kahn, dem ZDF. Die jüngsten Änderungen der Bundeswahlordnung seien daher ein bedeutender Fortschritt, vor allem angesichts des deutlichen Anstiegs von Straftaten, vor allem von Rechts.

Es muss noch mehr getan werden, um auch Kommunalpolitikerinnen, Ehrenamtliche, freie Journalisten und viele mehr besser vor Angriffen zu schützen. Ein wichtiger Schritt sei hier die geplante Änderung des Bundesmeldegesetzes. Der Entwurf für die Reform steht in der nächsten Woche im Plenum des Bundestags zur ersten Lesung an. Dieser Entwurf sieht unter anderem eine Verlängerung der Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre vor. Eine solche Sperre kann beantragen werden, wer durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement in den Fokus von Kriminellen oder Extremisten geraten ist. Außerdem sollen die Hürden für eine Abfrage im Melderegister.

Quelle: ZDF