Im Streit um ihr Recht auf den Vorsitz in Bundestagsausschüssen hat die AfD beim Bundesverfassungsgericht eine Niederlage erlitten. Dass Kandidaten der Partei nicht zu den Vorsitzenden gewählt wurden, verletzt die Rechte der Fraktion nicht, wie das Verfassungsgericht in Karlsruhe heute (18.09.) entschied. Solche Wahlen seien erlaubt und im Rahmen der Autonomie des Parlaments.

Die Richter in Karlsruhe entschieden zu einem darüber, dass Kandidaten der AfD bei Wahlen zum Vorsitz von drei Bundestagsausschüssen in dieser Legislaturperiode die erforderliche Mehrheit verpasst hatten. Auch die Abwahl des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzender des Rechtsausschusses verstieß dem Urteil zufolge nicht gegen die Verfassung. Die Durchführung von Wahlen zur Bestimmung von Ausschussvorsitzenden und die Abwahl zum Vorsitz des Rechtsausschusses bewegen sich im Rahmen der dem Bundestag zustehenden Geschäftsordnungsautonomie, erklärte die Vorsitzende Richterin des zweiten Senats, Doris König.

In dem Verfahren ging es um die Verteilung der Vorsitzendenposten für die Ausschüsse im Deutschen Bundestag. Das Bundesverfassungsgericht musste darüber entscheiden, ob die Fraktionen ein Besetzungsrecht für den Vorsitz des Ausschusses haben oder Kandidaten mit einer Wahl abgelehnt werden können.

In der aktuellen Legislaturperiode beanspruchte die AfD den Vorsitz für den Innenausschuss, den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Gesundheitsausschuss. Doch keiner ihrer Kandidaten konnte sich bei der Wahl durchsetzen. Die Fraktion der Partei sah sich ihren Fraktionsrechten verletzt. Sie argumentierte, ihrer Fraktionsgröße nach stünden ihr die Vorsitze zu.

Außerdem haben die Richter in Karlsruhe um eine Ausschussbesetzung aus dem Jahr 2019 entschieden, also noch in der alten Legislaturperiode. Damals wählte der Rechtsausschuss seinen bisherigen Vorsitzenden, den AfD-Politiker Stephan Brandner, mit den Stimmen aller Fraktionen außer der AfD ab. Grund waren verbale Entgleisungen des AfD-Politikers. Laut Geschäftsordnung des Bundestags „bestimmen“ die Ausschüsse ihre Vorsitzenden. Wie genau, ist rechtlich umstritten. Die Frage ist im Falle der AfD jetzt relevant geworden.

Quelle: ZDF