Die Sozialausgaben für Gutverdiener könnten im nächsten Jahr wieder turnusgemäß steigen. Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesarbeitsministeriums sollen die Beitragsbemessungsgrenzen vergleichsweise stark angehoben werden. Eine Sprecherin des Ministeriums hat einen entsprechenden Artikel der „Bild“-Zeitung bestätigt.

Demnach sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig Beiträge fällig werden, bis zu einem Monatseinkommen von 8.050 Euro. Aktuell liegt der Wert deutlich niedriger und unterscheidet sich zwischen alten und neuen Bundesländern. Im Westen beträgt der 7.550 Euro und im Osten liegt er bei 7.450 Euro im Monat. Wer mehr verdient, der zahlt nur bis zu dieser Grenze die Rentenbeiträge. Darüber werden keine Beiträge fällig.

Laut dem Bericht der „Bild“ soll die Beitragsbemessungsgrenze für gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung auf 5.5.12,50 Euro steigen. Aktuell müssen Gutverdiener Beiträge auf das Einkommen bis 5.175 Euro im Monat bezahlen. Nach Angaben der Ministeriumssprecherin ist der Entwurf innerhalb der Regierung in die Ressortabstimmung gegangen.

Die Beitragsgrößen werden gemäß der Einkommensentwicklung im letzten Jahr angepasst. Ein Sprecher des Ministeriums führte die Höhe der Anpassung auf die „sehr gute Lohnentwicklung von deutschlandweit 6,44 Prozent im vergangenen Jahr“ zurück. Dadurch stiegen die Beitragsbemessungsgrenzen im Jahr 2025 vergleichsweise stark, zitierte ihn die Zeitung. Es werde so gewährleistet, „dass sich auch Besserverdienende entsprechend der durchschnittlichen Lohnentwicklung relativ gleichbleibend an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen.

Quelle: ARD