Der Bundestag hat neue Regeln zu Cannabis für den Straßenverkehr beschlossen. Wer mit 3,5 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) oder mehr unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 500 Euro und einen Monat Fahrverbot. Damit folgt der Bundestag der Empfehlung einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums.
Der neue Grenzwert ist Experten zufolge vergleichbar mit 0,2 Promille Alkohol und liegt klar unter der Schwelle von 7 Nanogramm, ab der eine Risikoerhöhung beginnt. Eingerechnet ist auch ein Zugschlag für Messfehler. Mit dem Grenzwert sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Konsum von Cannabis „in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte“.
Nach dem Genuss von Cannabis gilt außerdem ein komplettes Alkoholverbot im Straßenverkehr. Wer dagegen verstößt, droht ein höheres Bußgeld in Höhe von 1.000 Euro. Für Fahranfänger gilt das wie beim Alkohol. Bei der zweijährigen Probezeit und für unter 21-Jährige gilt ein Verbot von Cannabis.
In Deutschland gilt seit dem 1. April eine Teillegalisierung von Cannabis.
Quelle: ARD