Der Vorsitzende der AfD-Thüringen, Björn Höcke, ist wegen der Verwendung einer verbotenen NS-Parole zu einer Geldstrafe in Höhe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden. Das hat am Dienstagabend (14.05.) das Landgericht Halle an der Saale entschieden.
Dem Urteil zufolge hatte der AfD-Politiker bei einer Wahlkampfveranstaltung in Merseburg vor drei Jahren eine verbotene Parole der nationalsozialistischen SA geäußert. Damit erfüllte er den Strafbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Höcke hatte die Vorwürfe immer wieder zurückgewiesen, die verbotene Parole wissentlich verwendet zu haben. Im Mai 2021 hatte er am Ende gesagt: „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“. Beim dritten Teil des Dreiklangs handelt es sich dabei um eine verbotene Parole der paramilitärischen „Sturmabteilung“ der NSDAP.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung gefordert. Es sei weder nachvollziehbar noch glaubhaft, dass Höcke nicht gewusst habe, dass die Parole verboten ist, erklärte der Staatsanwalt Benedikt Bernzen. In den 1990er Jahren studierte Höcke Geschichte und Sportwissenschaft auf Lehramt.
Der Verteidiger, Rechtsanwalt Philip Müller, des AfD-Politikers, hatte einen Freispruch gefordert. Er sagte, dass es einen Bezug zur NS-Zeit bei der Veranstaltung in Merseburg nicht gegeben habe. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Parole planvoll oder vorbereitet verwendet worden sei.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und es kann innerhalb von einer Woche Revision eingelegt werden.
Die AfD Thüringen wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet. Direkte Folgen für die Spitzenkandidatur von Höcke zur Landtagswahl in Thüringen am 1. September hat das Urteil nicht.
Quelle: ARD