Der ehemalige Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler, wird nicht wegen fahrlässiger Tötung in Zusammenhang mit der Flutkatastrophe von 2021 angeklagt. Bei dem Ermittlungsverfahren ging es um den Vorwurf der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen und um die Frage, ob die Einsatzleitung in der damaligen Nacht vor fast drei Jahren zu wenig getan hat, um Menschenleben zu retten.
Das Verhalten von Pföhler sei bemüht, aber nicht ausreichend gewesen, sagte der leitende Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler bei einer Pressekonferenz. Das sei pflichtwidrig gewesen. Es spreche aber viel dafür, dass bei den Warnungen mehr gemacht werden könnte und müssen.
Der Katastrophenschutz im Landkreis Ahrweiler sei zwar unzureichend organisiert gewesen, und das Führungssystem des Katastrophenschutzes habe eine ganze Reihe von Mängeln gezeigt. „Die Verantwortung dafür trägt in erster Linie der politisch und administrativ gesamtverantwortliche ehemalige Landrat“; sagte Mannweiler. Diese „durchaus beachtlichen Mängel“, die ein Gutachter festgestellt hat, begründeten aus Sicht der Staatsanwaltschaft Koblenz aber keine Strafbarkeit.
Die Staatsanwaltschaft kam zum Schluss, dass es sich um eine außergewöhnliche Naturkatastrophe gehandelt habe, deren extremes Ausmaß für die Verantwortlichen des Landkreises nicht genau vorhersehbar gewesen sei. Bei der Flutkatastrophe sind damals 135 Menschen ums Leben gekommen.
Quelle: WDR