Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission empfiehlt die Entkriminalisierung von Abtreibungen in den ersten Wochen der Schwangerschaft. In einer Zusammenfassung eines Berichts der interdisziplinär besetzten Kommission heißt es: „In der Frühphase der Schwangerschaft (…) sollte der Gesetzgeber den Schwangerschaftsabbruch mit Einwilligung der Frau erlauben.“ Es sei zudem sicherzustellen, dass Frauen den Abbruch zeitnah und barrierefrei in gut erreichbaren Einrichtungen vornehmen lassen können.
Auch heute sind Schwangerschaftsabbrüche faktisch in der Frühphase, also innerhalb der ersten 12 Schwangerschaftswochen, möglich, wenn sich die Frau vorher beraten ließ. Auch wenn bestimmte medizinische Gründe vorliegen oder nach einer Vergewaltigung sind Abbrüche möglich. Doch dies ist bisher eine Ausnahme, die im Strafgesetzbuch geregelt ist. Sonst wird Abtreibung ganz grundsätzlich unter Strafe gestellt.
Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass man durch eine Kommission prüfen lassen soll, inwieweit Schwangerschaftsabbrüche auch außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt werden können. Die zuständige Koordinatorin der Kommission, die Strafrechtlerin Liane Wörner von der Uni Konstanz, sagte: „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft (…) ist nicht haltbar. Hier sollte der Gesetzgeber tätig werden und den Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig und straflos stellen.“
Ein Abbruch sei zwar unter bestimmten Bedingungen straffrei, „aber er ist nach wie vor als rechtswidrig, als Unrecht gekennzeichnet“, kritisierte Frauke Brosius-Gersdorf, die stellvertretende Koordinatorin. Eine Änderung sei da nicht einfach eine Formalie. Für die betroffenen Frauen macht es seinen großen Unterschied, ob das, was sie da tun, Unrecht sei oder Recht. Weiter sagte Brosius-Gersdorf: „Außerdem hat das Auswirkungen auf die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherungen.“
Die Kommission rät gleichzeitig auch dazu, Abbrüche ab dem Zeitpunkt der Lebensfähigkeit des Fötus außerhalb des Mutterleibs nicht zu erlauben. Dabei hat man zwei Ausnahmen formuliert: Einmal, wenn die Gesundheit der Mutter gefährdet ist oder ob die Schwangerschaft das Resultat einer Vergewaltigung ist. Dann hält die Kommission auch in einer späteren Phase der Schwangerschaft einen Abbruch für möglich. In der mittleren Schwangerschaftsphase stehe dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum zu, steht in der Empfehlung. Es stehe dem Gesetzgeber frei, ob er an der derzeitigen Beratungspflicht festhalten will oder nicht.
Das Nachrichtenmagazin „SPIEGEL“ hatte schon vor einer Woche über dieses Abschlusspapier der Kommission berichtet.
Quelle: ARD