Der republikanische Präsidentschaftskandidat Donald Trump kann nach Angaben seiner Anwälte zufolge die sogenannte Berufungsanleihe von 454 Millionen Dollar nicht bezahlen. Mitte Februar wurde der Rechtspopulist von einem Gericht zu einer Zahlung von 354,9 Millionen Dollar plus Zinsen verurteilt, die laufend addiert werden. Der Richter sah es damals erwiesen, dass Trump sein Vermögen zu hoch angegeben hatte, um damit Kreditgeber zu betrügen.
Er muss die Summe selbst vorlegen oder eine Sicherheit vorweisen, um in Berufung gehen zu können und eine Beschlagnahme seines Eigentums durch den Bundesstaat New York zu verhindern. Die Anwälte von Trump sagten, dass so eine hohe Summe „unter den gegebenen Umständen“ nicht aufzubringen sei.
In einem eingereichten Schriftsatz, der gestern (18.03.) eingereicht wurde, forderten Trumps Anwälte ein mittleres Berufungsgericht auf, die Vollstreckung des Urteils zu verzögern, da der Betrag zu hoch sei. Sie erklärten, dass ihr Mandant und seine Mitangeklagten hätten sich bisher über vier verschiedene Makler an 30 Bürgschaftsgesellschaften gewandt, um eine Bürgschaft zu bekommen. Aber viele dieser Gesellschaften würden keine Sicherheiten über 100 Millionen Dollar leisten und akzeptieren zudem Immobilen nicht als Gegenwert. Die Anwälte forderten, dass er stattdessen eine Anleihe in Höhe von 100 Millionen Dollar hinterlegen darf, während er Berufung gegen das Urteil einlegt. Eine Bürgschaftsgesellschaft würde auf die Auszahlung aufkommen, wenn Trump seine Berufung verliert und nicht zahlen kann.
Trump erbrachte vor einigen Tagen eine Sicherheitsleistung von über 96 Millionen Dollar im Zusammenhang mit dem getrennten Verleumdungsverfahren der Schriftstellerin E. Jean Carroll, die er in den 1990er Jahren sexuell missbraucht haben soll. In beiden Fällen hat der Rechtspopulist die Vorwürfe wiederholt zurückgewiesen und Berufung angekündigt.
Quelle: ZD