Im Moment gibt es eine Debatte darüber, ob das Wort „Rasse“ im Grundgesetz bleiben soll oder nicht. Einige Bundesländer, wie das Saarland, haben es bereits entfernt. Im Koalitionsvertrag war eigentlich vereinbart worden, das Wort „Rasse“ aus Artikel 3 des Grundgesetzes zu entfernen. Dieser Artikel schützt vor Benachteiligung aufgrund von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Glauben, religiösen oder politischen Überzeugungen sowie Behinderung.
Allerdings haben sich die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP darauf verständigt, vorerst von diesen Plänen abzurücken, berichtet die „Rheinische Post“ auf Berufung aus Koalitionskreisen. Der Grund dafür sind Bedenken des Zentralrats der Juden, der argumentiert, dass das Wort „Rasse“ an die Verfolgung und Ermordung von vielen Menschen während des Nationalsozialismus, insbesondere von Juden, erinnert. Josef Schuster, der Präsident des Zentralrats der Juden, betonte, dass die Erinnerung an diese dunkle Vergangenheit nicht aus der Verfassung gestrichen werden sollte, da dies dazu führen könnte, dass sie auch aus dem Gedächtnis der Menschen verschwindet.
Zusätzlich zu diesen Bedenken gibt es auch juristische Schwierigkeiten bei der Formulierung eines Ersatzbegriffs, der das gleiche Schutzniveau gewährleistet.
Die Debatte über das Wort „Rasse“ im Grundgesetz dauert schon viele Jahre an. Einige Kritiker argumentieren, dass der Begriff ein veraltetes Menschenbild suggeriert, das auf der Idee unterschiedlicher menschlicher „Rassen“ basiert. Sie befürchten, dass das Wort „Rasse“ rassistisches Denken fördert und somit die Diskriminierung aufrechterhält.
Quelle: Tagesschau