Bund und Länder haben eine Einigung zur Finanzierung der Flüchtlingskosten erzielt. Künftig wird der Bund pro Flüchtling 7.500 Euro zahlen, wie Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) bekanntgab. Hier sind die wichtigsten Beschlüsse im Überblick:
1. Asylverfahren: Die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, soll deutlich reduziert werden. Asylverfahren für Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von weniger als fünf Prozent sollen schneller abgeschlossen werden, idealerweise innerhalb von drei Monaten. In anderen Fällen soll die Regelzeit für Asylverfahren sechs Monate betragen.
2. Grenzkontrollen: Grenzkontrollen an den Landesgrenzen zu Österreich, der Schweiz, der Tschechischen Republik und Polen werden aufrechterhalten, um die Bekämpfung von Schleusungskriminalität und irregulärer Einwanderung zu unterstützen.
3. Kosten und Versorgung der Flüchtlinge: Der Bund wird ab dem nächsten Jahr eine Pro-Kopf-Pauschale einführen, die von der Anzahl der Schutzsuchenden abhängt. Ab 2024 wird der Bund jährlich 7.500 Euro pro Asylerstantragssteller zahlen. Eine Abschlagszahlung von 1,75 Milliarden Euro wird in der ersten Hälfte des Jahres 2024 erfolgen. Diese Änderungen sollen die Länder und Kommunen im kommenden Jahr um rund 3,5 Milliarden Euro entlasten, basierend auf den aktuellen Zugangszahlen.
4. Leistungen für Asylbewerber: Barauszahlungen an Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen eingeschränkt und stattdessen eine Bezahlkarte eingeführt werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren. Für Asylbewerber, die bereits länger als eineinhalb Jahre in Deutschland sind, sollen die Leistungen bei langwierigen Asylverfahren von 18 auf 36 Monate verlängert werden.
5. Asylverfahren in Drittstaaten: Die Bundesregierung wird prüfen, ob Asylverfahren außerhalb Europas durchgeführt werden können, unter Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Zusätzlich wurden Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für den Bau von Windrädern, Stromtrassen, Bahnstrecken und Wohnungen beschlossen. Der Ausbau von Wohnungen, Dachgeschossen und Mobilfunkmasten wird erleichtert. Es wurden etwa 100 Einzelregelungen vereinbart.
Schließlich wird die Finanzierung des Deutschlandtickets im Nahverkehr durch nicht verbrauchte Mittel in diesem Jahr unterstützt, um finanzielle Nachteile bei Verkehrsunternehmen auszugleichen. Die Verkehrsminister werden beauftragt, ein Konzept für die Einführung des Tickets ab 2024 vorzulegen und den Preis von bisher 49 Euro im Monat zu überdenken.
Quelle: ZDFheute