Die Parteispitze der CDU setzt trotz einer gegenteiligen Entscheidung eines Kreisparteigerichts in Thüringen das Parteiausschlussverfahren gegen den ehemaligen Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen fort. Der Bundesvorstand plant, gegen die Entscheidung des Kreisparteigerichts Beschwerde einzulegen. Diese Entscheidung wurde nach einer Sitzung des Gremiums angekündigt. Nun liegt die nächste Instanz beim Landesparteigericht.

Die Begründung für die Fortsetzung des Ausschlussverfahrens liegt darin, dass die CDU nach wie vor davon überzeugt ist, dass Maaßen durch sein Verhalten der Partei erheblichen Schaden zufügt und dieses Verhalten in eklatanter Weise fortsetzt.

Ursprünglich hatte das Kreisparteigericht in erster Instanz im Juli den Ausschluss von Maaßen aus der Partei abgelehnt und empfohlen, dass er seine Mitgliederrechte zurückerhält. Maaßen wurde ein „Verweis“ wegen eines Gastbeitrags im Magazin „Die Weltwoche“ ausgesprochen. Ihm wurde vorgeworfen, den „linken Flügel der CDU“ einer Ideologie der „Anti-Deutschen“ in den linken Parteien zuzuordnen.

Maaßen selbst sah die Entscheidung im Juli als Erfolg für sich und kritisierte den CDU-Chef Friedrich Merz. Er erwartete, dass Merz nach dieser Entscheidung „personelle und programmatische Konsequenzen“ zieht. In einem Tweet nach der Entscheidung erklärte Maaßen auch, dass das „Merz’sche Projekt„, eine Abgrenzung gegenüber der Werteunion, gescheitert sei.

Quelle: SPIEGEL