Der Fraktionsvorsitzende der Thüringer AfD, Björn Höcke, muss vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, „Vokabular des Nationalsozialismus“ verwendet zu haben. Das Landgericht Halle in Sachsen-Anhalt hat die Anklage der Staatsanwaltschaft Halle wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zur Hauptverhandlung zugelassen, wie das Gericht heute (13.09.) mitteilte.
Die Anklage bezieht sich auf eine Wahlkampfveranstaltung im Mai 2021 in Merseburg, bei der Höcke seinen Vortrag mit den Worten „Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland“ beendete. Dabei soll er gewusst haben, dass der letzte Teil dieser Formel eine verbotene Parole der Sturmabteilung (SA) der NSDAP ist. Höcke hat bisher die strafrechtliche Relevanz dieser Aussage bestritten. Bevor er in die Politik ging, war er Geschichtslehrer.
Das Verfahren wird jedoch nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Amtsgericht Merseburg stattfinden. Das Gericht begründet dies damit, dass die Zuständigkeit des Landgerichts weder aufgrund der erwarteten Strafe noch aufgrund der besonderen Bedeutung des Falles angenommen wird. Der Fall hebt sich in Bezug auf die Schwere der Straftat oder die Auswirkungen nicht besonders von anderen ähnlichen Fällen ab. Gegen diese Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen, aber für Höcke ist sie endgültig.
Seit März 2021 wird der Thüringer Landesverband der AfD um seinen Vorsitzenden Höcke vom Landesamt für Verfassungsschutz als „Beobachtungsobjekt im Bereich Rechtsextremismus“ eingestuft. Die Jugendorganisation der AfD, die „Junge Alternative“, wurde kürzlich vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.
Quelle: ZDFheute