Das Bundeskabinett hat den Weg für eine einfachere Änderung des Geschlechtereintrags bei den Behörden freigemacht. Nach Angaben des Bundesjustizministeriums beschloss das Kabinett den Entwurf für ein neues Selbstbestimmungsgesetz. Dieses soll das seit 1981 geltende Transsexuellengesetz ablösen. Menschen sollen demnach nur noch eine einfache Selbstauskunft beim Standesamt abgeben müssen, wenn sie den Vornamen oder den Geschlechtseintrag im Personenstandsregister ändern wollen. Vor allem gab es von der rechtspopulistischen AfD und von der CDU/CSU Kritik daran.
Bisher musste man für eine Änderung der Einträge zwei psychologische Gutachten einreichen. Dann hat das zuständige Amtsgericht erst darüber entschieden. Betroffene haben dieses Verfahren als langwierig, teuer und entwürdigend kritisiert. Teile der Vorschriften sind vom Bundesverfassungsgericht inzwischen verworfen worden. Nach dem Gesetzesentwurf muss die Änderung nun drei Monate vor der Erklärung beim Standesamt gemeldet werden. Nach einer Änderung gilt dann eine Sperrfrist von einem Jahr.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte, dass die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs „ein großer Moment“ für trans- und intergeschlechtliche Menschen in Deutschland sei. „Das Grundgesetz garantiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Achtung der geschlechtlichen Identität. Trotzdem wurden die Betroffenen mehr als 40 Jahre lang durch das Transsexuellengesetz diskriminiert. Damit ist jetzt endlich Schluss.“ Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) sagte, dass das Selbstbestimmungsgesetz Ausdruck der Politik sei, für die die Grundrechte an erste Stellen sehen. „Alle Menschen haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre geschlechtliche Identität achtet. Und um dieses Menschenrecht geht es uns.“
Der Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann (Grünen), nannte den Beschluss historisch. Er sagte: „Jeder Mensch hat das Recht auf Anerkennung seiner Persönlichkeit. Dieses Recht wird aber trans- und intergeschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen bislang vorenthalten.“ Weiter sagte er: „Die nun geplante Abschaffung psychiatrischer Zwangsbegutachtung und langwieriger, teurer Gerichtsverfahren ist für diese Menschen ein riesiger Fortschritt.“ Er hält es für machbar, dass der Deutsche Bundestag noch in diesem Jahr dieses Gesetz verabschieden wird.
Die Neuregelung richtet sich an transsexuelle, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen.
Quelle: n-tv.de