Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr hat ein Gesetzesentwurf vorgelegt, dass die Internetplattformen stärker in die Pflicht genommen werden sollen, um rechtswidrige Inhalte zu löschen. Dafür hat das Ministerium von Volker Wissing (FDP) das „Digitale-Dienste-Gesetz“ vorgelegt. Dieser Entwurf ergänze den sogenannten Digital Services Act (DSA) der Europäischen Union für Deutschland.
In einer Mitteilung sagte der Bundesverkehrsminister: „Wir haben uns in Europa klare Regeln gegeben, damit jeder Bürger sicher und frei im Netz unterwegs sein kann. Was offline verboten ist, muss es auch online sein. Auch die Plattformbetreiber tragen hier Verantwortung, um bei Beleidigungen, Gewaltaufrufen oder Identitätsmissbrauch einzuschreiten.“
Das Gesetz soll den Rechtsrahmen für digitale Dienste in Deutschland modernisieren und regele Buß- und Zwangsgelder für Verstöße gegen die DSA. Diese könnten Plattformbetreiber zum Beispiel mit bis zu 6 Prozent ihres Jahresumsatz sanktioniert werden. Kommen die Dienste ihren Pflichten nicht nach, könnten sich die Nutzer der Plattformen bei der Bundesnetzagentur melden.
Der Entwurf sieht eine zentrale Koordinierungsstelle in der Bundesnetzagentur für die digitalen Dienste in Deutschland vor. Das ganze soll durch die weiteren zuständigen Behörden in den Bereichen Datenschutz und Jugendschutz ergänzt werden. Die neuen Verpflichtungen für Online-Dienste sollen so auch dann in Deutschland konsequent durchgesetzt werden.
Zu dem Referentenentwurf können die Bundesländer und die Verbände nun Stellung nehmen.
Quelle: ARD Tagesschau