Die Schufa hat nach eigenen Angaben die Einträge von rund 250.000 Verbrauchern gelöscht, die eine Privatinsolvenz hinter sich haben. Vor dem Hintergrund von laufenden Gerichtsverfahren hatte die Schufa angekündigt, die Speicherfrist der Einträge von drei Jahren auf sechs Monate zu verkürzen. Dies wurde nun umgesetzt, teilte die Schufa mit.
Schufa-Vorstandsmitglied Ole Schröder sagte: „Für die meisten der 250.000 Verbraucherinnen und Verbraucher verbessert sich die Bonität durch die Verkürzung der Speicherdauer.“ Eine gute Kreditwürdigkeit (Bonität) kann wichtig für den Abschluss von Mietverträgen wichtig sein.
Durch eine Verbraucherinsolvenz können sich Privatleute von ihren Schulden befreien, auch wenn sie nicht alles zurückzahlen können. Am Ende steht die sogenannte Restschuldbefreiung. Diese Information wird für ein halbes Jahr auf einem amtlichen Portal im Internet veröffentlicht. Die Schufa und andere Auskunfteien erheben diese Bekanntmachungen und speichern diese für drei Jahre. Vor den Gerichten wird darum gestritten, ob das noch zulässig ist. Der Grund ist der, dass in der Europäischen Union seit Mai 2018 ein neues Datenschutzrecht gilt.
Deswegen hat die Schufa angekündigt, dass man diese Speicherdauer verkürzen wollen und dies bis Ende April umzusetzen. In Zukunft werden die Informationen zu einer Restschuldbefreiung nach Angaben der Schufa nach einem halben Jahr gelöscht. Nur die Neuschulden, die nicht durch die Restschuldbefreiung erlassen wurde, bleiben bestehen. Die Frage der Speicherdauer beschäftigt sich aktuell der Europäische Gerichtshof (EuGH) und auch der Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH möchte erst eine Klärung durch den EuGH abwarten.
Mitte März hatte sich der zuständige Generalanwalt des EuGH in zwei Schufa-Fällen aus Deutschland sich sehr kritisch zu der bisherigen Praxis geäußert. Die Restschuldbefreiung soll den Betroffenen es ermöglichen, sich wieder am Wirtschaftsleben zu beteiligen, doch durch die lange Speicherung werde dies vereitelt. Doch oft schließen sich die EuGH-Richter der Einschätzung des Generalanwalts an.
Quelle: n-tv.de