Die Wiederholung der Berliner Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar kann wie geplant vorerst stattfinden. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute (31.01.) bekanntgegeben. Die Richter haben ein Eilverfahren abgelehnt, damit eine Verschiebung der Wahl anzuordnen, wie die Karlsruher Richter mitteilten. Eine Begründung lieferte das Gericht nicht.
Die genaue Prüfung, ob die Wahlwiederholung von 2021 verfassungsgemäß ist, steht noch aus und wird erst im Nachhinein folgen.
Der Berliner Landeswahlleiter Stephan Bröchler reagierte mit Erleichterung auf die Entscheidung. „Wir atmen jetzt durch, weil die Entscheidung uns Planungssicherheit gibt“, sagte er. „Wir können nun auf Hochtouren mit der Planung und Durchführung der Wahl fortfahren„. Ihn habe die Entscheidung aus Karlsruhe jetzt nicht überrascht.
Wegen vieler Pannen am Wahltag des 26. September 2021, wurde die komplette Abgeordnetenhauswahl für ungültig erklärt. Bei der Wiederholungswahl müssen auch die gleichen Kandidaten antreten wie bei der Wahl 2021. Auch die 12 Bezirksverordnetenversammlungen müssen neu gewählt werden.
Quelle: rbb24.de