Das Bundesverfassungsgericht hat eine Erhöhung der staatlichen Parteienfinanzierung um 25 Millionen Euro für nichtig erklärt. Der im Jahr 2018 von den Regierungsfraktionen im Bundestag beschlossene Anstieg der gesetzlichen Obergrenze für die staatlichen Zuschüsse an die Parteien auf damals 190 Millionen Euro pro Jahr sei verfassungswidrig, urteilte das Gericht heute (24.01.) in Karlsruhe.
Der Fall klingt nämlich paradox: Die Bundestagsfraktionen von FDP, Grünen, Linke und AfD klagten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ein Gesetz auch ihren Parteien mehr Geld in die Kassen gespült hätte. Damals vor fünf Jahren beschloss die damalige Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD, das zulässige Gesamtvolumen für die staatlichen Zuwendungen an die politischen Parteien zu erhöhen und zwar von rund 150 Millionen Euro pro Jahr auf 190 Millionen Euro plus Inflationsausgleich von 2019. Diese Summe dürfen alle Parteien zusammen maximal aus dem Staatshaushalt erhalten.
Die damaligen Oppositionsparteien profitierten zwar von der Erhöhung, kritisierten aber das Vorgehen bei der Änderung im Jahr 2018 und halten sie für nicht begründet. Sie befürchteten, bei den Bürgerinnen und Bürger könnte der Eindruck entstehen, dass die Parteien sich einfach so aus der Steuerkasse bedienen können.
CDU/CSU und die SPD verwiesen auf höhere Kosten durch die Digitalisierung. Neben der herkömmlichen Parteiarbeit mit Büros und Wahlkampf vor Ort müssten mittlerweile auch virtuelle Parteitage, Online-Werbung und Cyber-Sicherheit finanziert werden. Die Bundestagsfraktion der AfD hatte auch eine eigene Klage eingereicht. Sie rügt, die Erhöhung sei 2018 zu schnell durch das Parlament befördert worden. So habe die Fraktion keine Zeit gehabt, sich vorzubereiten und die Öffentlichkeit zu mobilisieren.
Nun hat das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung für nichtig erklärt. Unklar ist, ob die Bundestagsverwaltung nun die Zahlungen der Parteien zurückfordern kann und ob das überhaupt auch rechtlich zulässig wäre.
Quelle: ZDFheute.de