Parallel zur Bundestagswahl 2021 haben die Berliner:innen ihr Abgeordnetenhaus gewählt, also quasi ihren Landtag. Da aber etliche Wahlpannen passierten hat nun das Berliner Verfassungsgericht entschieden die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen komplett zu wiederholen.
Die Pannenliste liest sich so als ob man nicht mit dieser Wahl gerechnet hat:
– Fehlende Stimmzettel
– eilig kopierte Stimmzettel
– falsche Stimmzettel
– zu wenige Urnen
– Stimmabgaben nach Schließung 18 Uhr
– zu lange Warteschlangen vor den Wahlbüros
Das oberste Gericht in Berlin musste den 35 Beschwerden gründlich nachgehen und die Gültigkeit der Wahlen in allen Bezirken prüfen. Beschwert haben sich unter anderem die Landeswahlleitung, die Innenverwaltung, die AfD und Die PARTEI.
Der Berliner Senat hatte versichert einen Einspruch einzulegen, der Bundestag hat auch eine Teil-Wiederholung in 327 von 2256 Bezirken beschlossen, einen Termin gibt es noch nicht da es vom Bundesverfassungsgericht noch geprüft werde.
Allerdings sollen die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen am 12.Februar.2023 stattfinden, so die Senatsinnenverwaltung und der Berliner Landeswahlleiter.
Um Pannen auszuschließen sollen mehr Urnen und Wahlhelfer:innen eingesetzt werden, welche auch höher Entschädigt und besser geschult werden sollen.
Quellen: SPIEGEL, Tagesspiegel, NTV