Das Bundeskabinett hat heute (02.11.) die Dezember-Soforthilfe angesichts der hohen Gaspreise beschlossen. So müssen Gaskunden für den Dezember 2022 keine Abschlagszahlungen leisten, stattdessen übernimmt der Bund die Kosten, teilte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) auf Twitter mit.
Die einmalige Entlastungszahlung bekommen Haushalte und kleinere Unternehmen zur Abfederung der hohen Gaspreise. Die Regierung übernimmt damit einen Vorschlag der Gas-Expertenkommission. Die Entlastungen haben einen Umfang im höheren einstelligen Milliardenbereich und sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden.
Für Mietverhältnisse ist Folgendes geplant: Die Entlastungen des Vermieters soll nach dem Papier zufolge an die Mieter mit der Betriebskostenabrechnung für 2022 weitergegeben werden. Mieter, die seit dem Frühjahr 2022 schon erhöhte Betriebskostenvorauszahlungen leisten, sollen im Dezember von der Pflicht zur Leistung des Erhöhungsbeitrags befreit werden.
Bei Neuverträgen könne davon ausgegangen werden, dass schon an die derzeitigen Energiekosten angepasste Abschläge vereinbart worden seien, heißt es. „Hier wird der Mieter im Dezember 2022 von der Pflicht zur Leistung des Abschlages in einer pauschal festgelegten Höhe befreit.“
Außerdem müssen die gut 20 Millionen Gas- und Fernwärmekunden auf die vom Bund beschlossene Erstattung einer Monatsrechnung keine Steuern zahlen. In einem veröffentlichten Papier heißt es: „Auf die Besteuerung des Abschlags wurde nach Prüfung der unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten unter anderem unter Berücksichtigung des Bürokratieaufwands verzichtet.“
Der entsprechende Gesetzesentwurf zur „Soforthilfe“ geht nun in die parlamentarischen Beratungen und soll in der nächsten Woche vom Bundestag abgestimmt werden. Auch der Bundesrat soll in der Woche darüber abstimmen.
Quelle: ZDFheute, Twitter