Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hat den Deutschen Bundestag auf Wiederherstellung seiner im Mai 2022 entzogenen Sonderrechte verklagt. Der SPD-Politiker verlangt, dass ihm wieder sein Alt-Kanzler-Büro mit Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wird, wie sein Anwalt Michael Nagel heute (12.08.) mitteilte. Er hat in Auftrag des Alt-Kanzlers eine entsprechende Klage beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht.

Der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags hatte im Mai die Mittel von Schröder für die Ausstattung seines Büros im Bundestag gestrichen und das Büro stillgelegt. Die Anwaltskanzlei von Schröder Anwalt sagt, dass dies rechtswidrig sei.

Es werde „behauptet, Herr Bundeskanzler a.D. Gerhard Schröder nehme die sog. „nachwirkenden Dienstpflichten“ nicht mehr wahr“, heiß es. Dabei sei jedoch weder festgelegt, was „nachwirkende Dienstpflichten“ seien, noch, welches Vorgehen es dabei einzuhalten gebe, argumentiert Nagel.

Dem ganzen Vorgang stehe „auf die Stirn geschrieben, dass andere Gründe, als die anhand der „neuen Regeln“ vorgegebenen, für die Entscheidung des Haushaltsausschusses maßgeblich waren„, heiß es in der Erklärung weiter. Der Anwalt des Alt-Kanzlers hatte auch den früheren Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) vertreten.

Quelle: zdf.de