Nach langen und zähen Verhandlungen haben sich Bund und Länder bei der Verteilung der Kosten für die Versorgung ukrainischer Kriegsflüchtlinge auf einen Kompromiss geeinigt. Das haben die Länderchefs und Bundeskanzler Olaf Scholz in Berlin mitgeteilt.
Nach Angaben von Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke sollen Geflüchtete aus der Ukrainer wie anerkannte Asylbewerber finanziell unterstützt werden. Das heißt, dass sie die gleichen Leistungen wie Hartz-IV-Empfänger erhalten sollen. Für Kriegsflüchtlinge hat das Vorteile: Sie bekommen höhere Leistungen und eine bessere Gesundheitsversorgung. Außerdem bekommen sie früher Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt und haben mit den Jobcentern eine zentrale Anlaufstelle für ihre Belange. Für diese Lösungen hatten sich die Kommunen unter anderen auch stark gemacht, weil der Bund für die Ausgaben für die Grundsicherung tragen wird.
Der Bund wird nach Angaben von Bundeskanzler Scholz die Kommunen bei den Kosten für Unterbringung der Flüchtlinge im laufenden Jahr mit 500 Millionen Euro unterstützen. Woidke sagte, an den im laufenden Jahr schon in den Ländern entstanden Kosten werde sich der Bund mit einem Beitrag von 500 Millionen beteiligen. An den Kosten für die Integration in Kitas und Schulen will sich der Bund zudem mit einem Beitrag von einer Milliarde Euro beteiligen.
Die EU hatte entschieden, für die Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine erstmals die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie zu aktivieren. Diese sieht vor, dass die Schutzsuchenden keinen Asylantrag stellen müssen, sondern erst einmal einen Aufenthaltstitel für ein Jahr erhalten und arbeiten dürfen. Eine Verlängerung auf bis zu 3 Jahre ist möglich.
Die Zahl der Ukraine-Flüchtlinge in Deutschland liegt bei über 300.000. Allein die Bundespolizei hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums bisher 316.453 Flüchtlinge erfasst. Die Ukrainer können visumfrei reisen, so dass die genaue Zahl der Schutzsuchenden höher liegen könnte.
Quelle: n-tv.de