Der FC Bayern München muss nicht um die drei Punkte bangen, die man beim SC Freiburg am vergangenen Samstag (02.04.) gewonnen hat. Das DFB-Sportgericht hat die Klage der Freiburger abgewiesen.

Der Verband teilte heute (08.04.) mit, dass das Sportgericht den Einspruch des SC Freiburg gegen die Wertung des Spiels zurückgewiesen habe. Dem DFB zufolge hatte Freiburg argumentiert, dass die Bayernwährend einer Auswechselphase in der 86. Minute kurzzeitig zwölf der erlaubten elf Mann auf dem Platz gehabt und damit ein zu diesem Zeitpunkt nicht spiel- oder einsatzberechtigter Spieler mitgewirkt“ hätte.

Obwohl die Bayern-Teammangerin Kathleen Krüger die Verwirrung mit der Eingabe der falschen Rückennummer in die Wechseltafel verursacht hatte, entschied das DFB-Sportgericht, dass dem Meister „der schuldhafte Einsatz eines nicht einsatzberechtigten Spielers nicht angelastet werden“ könne und deshalb die Voraussetzungen für eine Spielumwertung nach Paragraph 17 Nummer 2 der DFB-Rechts-und Verfahrensordnung nicht erfüllt seien.

Vielmehr sei die Spielfortsetzung mit zwölf Mann im Wesentlichen auf ein schuldhaftes Fehlverhalten der Schiedsrichter zurückzuführen“, hieß es in der Mitteilung des DFB. Gegen die Entscheidung des Einzelrichters hätten die Freiburger binnen eines Werktags Einspruch beim DFB-Sportgericht einlegen könnten. Sie verzichteten aber darauf.

Quelle: Kicker.de