Der Bundestag und Bundesrat haben heute umfangreiche Corona-Lockerungen beschlossen die ab dem 20.März schon gelten sollen.
Daher entfällt die generelle Maskenpflicht in Innenräumen. Es kann für Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste sowie Arztpraxen und Rettungsdienste bestellt werden. Im öffentlichen Nah- und Fernverkehr sowie in Flugzeugen gilt weiterhin eine Maskenpflicht – nicht im Einzelhandel und in Schulen.
Auch in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften sowie in Schulen, Kindertagesstätten, Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshaftanstalten und forensischen Einrichtungen können verpflichtende Tests beantragt werden. Auch in „Krankenhaus“-Einrichtungen – insbesondere Nervenheilanstalten, Jugendhilfeheimen und Altenheimen – können verpflichtende Tests eingesetzt werden.
Die Verantwortung für die Eindämmung künftiger Corona-Wellen sollte eher auf Länderebene fallen. Nach dem Gesetzentwurf haben die Landtage die Möglichkeit, mit Mehrheitsbeschluss sogenannte Hotspots auszurufen. Hotspots werden in der Vorlage als Gebiete beschrieben, die „ein besonderes Risiko einer dynamischen Ausbreitung einer Infektion haben“. Dies gilt, wenn sich eine gefährliche Virusvariante in der Umgebung ausbreitet oder die Zahl der Infizierten steigt, während sich gleichzeitig die Situation in den Krankenhäusern verschlechtert. Hotspots können Regionen oder ganze Bundesländer sein, in denen strengere Corona-Maßnahmen Anwendung finden können, etwa breitere Maskenpflichten, Abstandsgebote oder Hygienekonzepte. Generell soll es keine Expositionsbeschränkungen mehr geben. Strenge Maßnahmen wie 2G- und 3G-Regeln sollen nur in Hotspots möglich sein.
Etliche Bundesländer haben um eine Übergangsfrist gebeten, welche vom 20.März bis zum 02.April eingeräumt wurde.
Die Gesetzesänderung ist innerhalb der Koalitionsparteien sehr umstritten, vor allem wegen dem Wegfall der Maskenpflicht.
Quellen: Bundestag, Tagesschau, ZDF, Deutschlandfunk