Das Landgericht Dresden hat ein Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier eingeleitet. Das Gericht sieht zureichende Anhaltspunkte, die den Verdacht eines Dienstvergehens durch Maier rechtfertigen, wie das Justizministerium des Freistaats Sachsen mitteilte. Es bestehe der Verdacht, dass der Jurist „die Dienstpflichten zur Verfassungstreue, zur politischen Mäßigung und zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten verletzt hat.“
Die sächsische Justizministerin Katja Meier begrüßte die Einleitung des Disziplinarverfahrens. „Alle Richterinnen und Richter sowie Beamtinnen und Beamte im Dienste des Freistaats Sachsen müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen und für deren Einhaltung jederzeit eintreten“, erklärte die Grünen-Politikerin. Die Bürgerinnen und Bürger müssten sich darauf verlassen können.
Im Februar hatte das Landesjustizministerium selbst einen Antrag gestellt, den AfD-Politiker in den Ruhestand zu versetzen und ihm vorläufig die Führung der Amtsgeschäfte zu untersagen. Über diese Anträge entschied das Richterdienstgericht in Leipzig noch nicht.
Maier saß von 2017 bis 2021 für die Rechtspopulisten im Bundestag. Nach dem er, der auch zum offiziell aufgelösten Flügel der AfD, nicht wiedergewählt wurde, wollte, stellte er nach Angaben des Justizministeriums „fristgerecht“ einen Antrag auf Rückführung in das frühere Dienstverhältnis. Das steht ihm laut Abgeordentengesetz zu.
Quelle: n-tv.de