Trotz der wieder steigenden Inzidenzen hat das Bundeskabinett neue Corona-Regeln beschlossen, die ab dem 20. März gelten sollen.
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass es weiterhin Masken- und Testpflichten in bestimmten Bereichen geben soll. Außerdem sollen die Kommunen bei steigenden Infektionen selbst handeln können. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte: „Wir sind in großer Eile, weil sonst ab dem 20.03 entsprechende Regelungen nicht mehr gelten würden.“
Das neue Infektionsschutzgesetz ist in zwei Säulen eingeteilt. Basismaßnahmen und Hotspot-Maßnahmen. So gelte die Maskenpflicht noch in Pflege- und Altenheimen, in Krankenhäusern und im ÖPNV. Die Testpflicht soll weiterhin in Einrichtungen wie in Schulen angeordnet werden können. Auch Hygienekonzepte und Abstandsgebote gehören dazu, sowie die Impfregelungen wie 3G und 2G.
In den belasteten Hotspots sollen umfassendere Maßnahmen greifen können. Das könnten Stadtviertel, Städte, Kreise oder auch die Bundesländer sein, sagte Lauterbach. „Ich habe immer noch die Hoffnung, dass wir den Anstieg beherrschen können“, sagte der Gesundheitsminister.
Die Regelungen sollen bis zum 23. September gehen, so dass vor Beginn einer möglichen Herbstwelle ein Nachfolgegesetz beschlossen werden kann.