Die EU-Kommission hat gegen Polen ein neues Verfahren eingeleitet. Es geht wieder um die Justiz in dem Land, was von der national-konservativen PiS-Partei regiert wird. Ein neues Vertragsverletzungsverfahren gegen Warschau wurde am Mittwoch (22.12.) eingeleitet, heiß es aus Brüssel.
Dabei geht es unter anderem um den Vorrang von europäischem Recht gegenüber dem nationalen Recht. Das Verfassungsgericht in Polen hatte im Oktober ja beurteilt, dass man polnisches vor europäisches Recht setze. Die Kommission erklärte, dass das polnische Verfassungsgericht damit nach seinen jüngsten Urteilen „nicht mehr die Anforderungen an ein unabhängiges und unbefangenes Gericht“ erfülle, wie es die europäischen Verträge vorsehen. Nun hat Polen zwei Monate Zeit für eine Antwort. Fällt diese nicht zufriedenstellend aus, droht der Regierung in Warschau eine hohe Geldstrafe.
Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts vom Juli und Oktober 2021 verstießen gegen die allgemeinen Grundsätze des Vorrangs und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts sowie der Bindungswirkung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), erklärte die Kommission. So urteilte das Verfassungsgericht in Polen am 7. Oktober 2021 darüber, dass es nicht nur das Rechte habe, die Verfassungsmäßigkeit des EU-Rechts zu überprüfen, sondern auch die Urteile des EuGHs.
Quelle: zdf.de