Bund und Länder haben wegen den steigenden Corona-Infektionen neue Maßnahmen angekündigt. Am Donnerstagvormittag (02.12.) haben sich die Bundeskanzlerin Merkel, Vizekanzler Scholz und die Länderchefinnen und -chefs sich getroffen und haben folgende Beschlüsse gefasst:
Ein erweiterter Krisenstab im Kanzleramt soll bei den umfangreichen Impfungen helfen, mögliche logistische Probleme bei der Lieferung und Verteilung frühzeitig erkennen und auch beheben. Beim Thema Impfen wollen Bund und Länder alle Menschen eine Impfung oder eine Booster-Impfung gegen das Coronavirus zu ermöglichen. Das kann bis zu 30 Millionen Impfungen bis Weihnachten bedeuten. Außerdem wird der Kreis der Personen, die Impfungen verabreichen können erweitert. So sollen Apotheker sowie Pflegefachkräfte können dann nicht nur impfen, sondern auch Impfungen delegieren. Zum Kreis der Berechtigten Impfer gehören dann auch Zahnärzte.
Eine einrichtungsbezogene Impfpflicht wird auf dem Weg gebracht. Heißt Beschäftigte in Krankenhäusern und in Pflegeheimen müssen sich, sollten sie das noch gemacht haben, impfen lassen. Zudem soll der Bundestag über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden. Diese Pflicht soll greifen, sobald sichergestellt ist, dass alle Impfwilligen zeitnah geimpft werden können. Als Zeitpunkt wird der Februar 2022 genannt. Der Ethikrat soll dazu bis Jahresende eine Empfehlung ausarbeiten.
Beim Thema Freizeit wird voll auf 2G und 2G+ gesetzt. So wird, unabhängig von der Inzidenz der Zugang zu Kinos, Restaurants und Theatern nur noch Geimpften und Genesenen gestattet. Bei 2G+ müssen sich auch Geimpfte und Genesene testen lassen. Clubs und Diskotheken in Regionen, wo die Sieben-Tages-Inzidenz bei 350 ist, sollen schließen. An Silvester ist das zünden von Feuerwerk auch in diesem Jahr wegen der Pandemie verboten.
Die Teilnehmeranzahl bei Großveranstaltungen wird stark begrenzt. Das gilt vor allem auch für Fußballspiele. Volle Stadien soll es bis auf weiteres nicht geben. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer Obergrenze von 5.000 Zuschauern. Im Freien sind 15.000 Menschen bei einer Auslastung von ebenfalls 30 bis 50 Prozent erlaubt. Auch hier gilt überall eine Maskenpflicht sowie 3G oder 2G.
Im Einzelhandel gilt bundesweit dann nur noch 2G, also Genesen oder Geimpft. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs, wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Es werden Zugangskontrollen eingeführt. Schließungen wird es nicht geben.
Vor allem wird es für Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen geben. Private Treffen, im öffentlichen sowie im privaten Raum, werden auf ein den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts begrenzt. Kinder unter 14 Jahren sind davon ausgenommen. Für Geimpfte und Genesene gilt das nicht. In Bundesländern, wo die Inzidenz über 350 ist, gelten zudem weitere Maßnahmen. Dort gelten bei privaten Feiern und Zusammenkünfte eine Teilnehmerzahl von 50 Geimpften und Genesene in Innenräumen und 200 Personen im Außenbereich. Diese ebenfalls Geimpft und oder Genesen.
An den Schulen gilt wieder eine Maskenpflicht im Unterricht.
Quelle: zdf.de